Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnahme am ING Night Marathon Luxembourg 2025
§1 Anwendungsbereich – Geltung
- Der ING Night Marathon Luxembourg wird nach dem Reglement des Veranstalters durchgeführt. Veranstalter des ING Night Marathon Luxembourg ist die step by step S.A. Der Teilnehmer erkennt außerdem die beim ING Night Marathon Luxembourg geltenden internationalen Wettkampfregeln der IAAF bzw. der FLA, insbesondere die Anti-Doping-Bestimmungen, an. Die Bestimmungen können bei dem jeweiligen Verband angefordert oder auf den Internetseiten des Verbandes in der jeweils aktuellen Fassung eingesehen werden.
- Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis. Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.
- Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an step by step S.A. zu richten.
§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
- Startberechtigt für die Disziplinen Marathon und Halbmarathon ist jeder, der im Jahr der Veranstaltung 18 Jahre alt wird. Startberechtigt für die Disziplin Team Run ist jeder, der im Jahr der Veranstaltung 15 Jahre alt wird. Startberechtigt für die Disziplinen 5k Run for Success und Minimarathon ist jeder, der im Jahr der Veranstaltung 12 Jahre alt wird. Startberechtigt für die Disziplin Mini Minimarathon ist jeder, der am Tag der Veranstaltung 5 Jahre alt ist. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass er disqualifiziert und für das folgende Jahr gesperrt wird, wenn er unter Verwendung von Sportgeräten (Inlineskates, Fahrräder o.ä.) teilnimmt oder Babyjogger o.ä. mitführt. Rollstuhl, Rennrollstuhl, Hoyt-Stuhl, Joëlette o.ä. sind ausdrücklich für den Marathon, Halbmarathon, Team Run, 5k Run for Success, Minimarathon und Miniminimarathon nicht zugelassen. Zum „Roll & Run“-Event im Rahmen des ING Night Marathon Luxembourg sind folgende Hilfsmittel oder Sportgeräte zugelassen: Rollstuhl, Rennrollstuhl, Hoyt-Stuhl, Joëlette, Kinderwagen, Tretroller, Skate-/ Long-/ Snakeboard. Nicht erlaubt sind Fahrrad, Rollschuhe, Inline-Skates und motorisierte Gerätschaften.
Für alle Wettkämpfe im Rahmen des ING Night Marathon Luxembourg gilt außerdem: Das Mitführen von Tieren ist untersagt. Sportgeräte, die die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, müssen vom Veranstalter ausdrücklich zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen werden. - Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst, gegebenenfalls nach Konsultation eines Arztes, zu beurteilen.
- Sollte zum Veranstaltungszeitpunkt von Seiten der Behörden ein Gesundheitsnachweis gefordert werden, z.B. negativer Corona-Test, so ist der Teilnehmer dazu verpflichtet diesen auf eigene Kosten und entsprechend den geltenden Vorgaben zu erbringen.
- Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.
§ 3 Anmeldung – Vertragsschluss
- Die Anmeldung, welche das verbindliche Angebot des Teilnehmers an den Veranstalter darstellt, ist über die Online-Anmeldung unter www.ing-night-marathon.lu möglich.
- Jeder Teilnehmer kann sich selbst nur einmal anmelden. Doppelte Anmeldungen werden nicht akzeptiert, d.h. bei einer doppelten Anmeldung durch ein und dieselbe Person entsteht kein Anspruch auf einen zweiten Startplatz.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmer bei der Online-Anmeldung durch ausdrückliches Anklicken die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen anerkannt hat. Für die Startberechtigung muss die Startgebühr beim Veranstalter eingegangen sein und der Teilnehmer die Anmeldebestätigung erhalten haben.
- Der Veranstalter versendet an den Teilnehmer nach Erhalt der Anmeldung und Eingang des zur Abdeckung des Organisationsaufwandes erhobenen Teilnehmerbeitrages eine Registrierungsbestätigung. Der Veranstalter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen Teilnehmer unberücksichtigt zu lassen oder auszuschließen, der mit der Zahlung des Organisationsbetrags und/oder evtl. Zusatzleistungen in Verzug ist.
- Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung in Anlehnung an das o.g. genannte Regelwerk relevant sind, er einer Sperre unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.
§ 4 Zahlungsbedingungen
- Teilnehmer können nur per Banküberweisung oder per Kreditkarte zahlen.
- Wird die Kreditkartenzahlung vom Zahlungssystem abgelehnt, wird auch die Registrierung aus dem Anmeldesystem gelöscht.
§ 5 Startunterlagenausgabe
- Der Teilnehmer erhält seine Startunterlagen bei der Startunterlagenausgabe nur gegen Vorlage der Anmeldebestätigung und seines Personalausweises/Reisepasses. Ist der Teilnehmer verhindert, hat er dafür zu sorgen, dass die Startunterlagen von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Eine Zusendung der Unterlagen (auch nachträglich) ist nicht möglich.
- Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Startunterlagen, die er bei der Startunterlagenausgabe erhält, direkt nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
§ 6 Rücktritt durch den Teilnehmer
- Ein kostenfreier Rücktritt ist nach der Anmeldung nicht möglich.
- Der Teilnehmer kann bis zum 23. April 2025 online einen kostenlosen Transfer seines Startplatzes vornehmen. Wenn ein Teilnehmer aus medizinischen Gründen nicht am ING Night Marathon Luxembourg teilnehmen kann, hat er die Möglichkeit, bis zum 23. April 2025 ein offizielles ärztliches Attest vorzulegen. In diesem Fall kann der Teilnehmer gegen eine Bearbeitungsgebühr von 12,- EUR vom ING Night Marathon Luxembourg abgemeldet werden. Teilnehmer der Disziplin Team Run können zusätzlich nur am 30. Mai 2025 persönlich bei der Startunterlagenausgabe einen Ersatzteilnehmer benennen. Für die Bearbeitung des Teilnehmerwechsels am 30. Mai 2025 wird eine Bearbeitungsgebühr von 12,- EUR erhoben.
- Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahlen der Teilnehmer und/oder späteres Anmeldedatum) fest, welches in der Ausschreibung oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.
§ 7 Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung
- Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko!
- Die Haftung des Veranstalters - auch gegenüber Dritten - ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
- Der Teilnehmer verzichtet gegenüber dem Veranstalter, dessen Mitarbeitern, Erfüllungs- und Besorgungshilfen auf jeden Ersatz eines Schadens, der ihm oder dritten Personen dadurch entsteht, dass er beim Zieleinlauf und auf der abgesperrten Wettkampfstrecke von nicht zur Teilnahme am Wettkampf zugelassenen Personen in welcher Form auch immer begleitet wird, sofern ein solcher Schaden nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters, dessen Mitarbeiter, Erfüllungs- und Besorgungshilfen zurückzuführen ist. Sofern der Schaden minderjährigen oder unmündigen Personen entsteht, für die der Teilnehmer aufsichtspflichtig ist, gilt dieser Verzicht auch für diese Personen. Im Falle der Inanspruchnahme des Veranstalters, dessen Mitarbeitern, Erfüllungs- und Besorgungshilfen durch dritte Personen aus solchen Schadensfällen verpflichtet sich der Teilnehmer den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Erfüllungs- und Besorgungshilfen schad-, klag- und exekutionslos zu halten.
- Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Geleistete Anmeldegebühren und Gebühren für gebuchte Zusatzleistungen werden im Fall der Absage nicht zurückerstattet. Die Rückerstattung des Startgeldes kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist. Ist der Ausfall der Veranstaltung vom Veranstalter zu vertreten, findet nur eine teilweise Rückerstattung statt. Die Höhe der Erstattung ist die Differenz zwischen der Startgebühr und dem auf den Sportler entfallenden anteilig bereits von dem Veranstalter getätigten Aufwand; dabei bleibt dem Sportler der Nachweis vorbehalten, dass dieser Aufwand geringer war. Tritt ein bereits angemeldeter Sportler nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes. Dies gilt auch bei einem berechtigten Rücktritt des Sportlers; in letzterem Fall bleibt dem Sportler jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Sportler entfallene Organisationsaufwand für die Weitergabe seines Startplatzes geringer als das von ihm geleistete Startgeld gewesen wäre.
- Personenschäden sind der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet - außer bei Vorsatz - nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände, persönliche Wertsachen und die Sportausrüstung.
§ 8 Datenerhebung und Datenverwertung
- Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Die Datenspeicherung gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
- Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, CDs etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet, veröffentlicht und für Werbemaßnahmen (Homepage, Facebook, Instagram und andere soziale Medien, Flyer, Plakate und andere Printmedien) des Veranstalters genutzt werden. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer einverstanden mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten (Name, E-Mail-Adresse) zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.
- Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet an den Timing Partner weitergegeben werden.
- Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, Firma, Team-Namen, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.
- Der Teilnehmer willigt mit der Anmeldung ein, dass die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten sowie ggf. weitere Daten im Falle einer medizinischen Behandlung im Rahmen der Veranstaltung durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste genutzt und in anonymisierter Form zur wissenschaftlichen Auswertung mit dem Ziel einer Verbesserung der gesundheitlichen Aspekte von Laufveranstaltungen weitergegeben werden. Die individuelle ärztliche Schweigepflicht bleibt von dieser Einwilligung unberührt.
- Als offizieller Fotodienst zu dieser Veranstaltung wird Marathon-Photos.com alle Teilnehmer während der Veranstaltung fotografieren und Videoaufnahmen vornehmen und diese auch veröffentlichen. Marathon-Photos.com ist berechtigt, die personenbezogenen Daten und Bilder zu speichern und zu verarbeiten. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass alle gemachten Fotos und Videos ohne jegliche Vergütungsansprüche zeitlich und inhaltlich uneingeschränkt durch Marathon-Photos.com genutzt werden dürfen und hierbei dann auch an Dritte weitergeleitet werden dürfen. Im Rahmen der Online-Stellung werden die Bilder und Videos von Marathon-Photos.com auch an beauftrage Dritte (Rechenzentrum und Qualitätskontrolle u.ä.) weitergeleitet. Ein Widerspruch zur Veröffentlichung von Bildern ist direkt an Marathon-Photos.com zu richten. Hierzu ist es erforderlich, dass der Teilnehmer die konkreten Bildnummern an Marathon-Photos.com übermittelt. Marathon-Photos.com wird dem Widerspruch schnellstens nachkommen und die Bildveröffentlichung zurücknehmen.
- Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten für den Versand von Newslettern und SMS oder Postsendungen (z.B. Urkundenversand) verwendet werden dürfen. Seine Daten werden dabei nicht an Dritte weitergegeben und nicht für kommerzielle Werbezwecke, sondern lediglich für die der Promotion und Information über Veranstaltungen von step by step S.A. oder Aktivitäten von deren Partnern in Bezug auf die Veranstaltungen von step by step S.A. genutzt. Mit seiner Teilnahme ist er automatisch angemeldet für den ING Night Marathon Luxembourg-Newsletter. Es unterliegt seiner Verantwortung dem Veranstalter eine gültige E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Der Teilnehmer versteht und akzeptiert, dass die elektronische Kommunikation per E-Mail der offizielle Kommunikationsweg der Veranstaltung ING Night Marathon Luxembourg ist.
§ 9 Zeitmessung
- Die Zeitmessung erfolgt mittels BibTag-System und ist fester Bestandteil der Startnummer.
- Jeder vom Veranstalter ausgegebenen BibTag-System wurde vor der Ausgabe an den Teilnehmer auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen der Mangelhaftigkeit des BibTag-Systems, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.
§ 10 Disqualifizierung
- Der Teilnehmer bestätigt die Richtigkeit aller von ihm angegebenen Daten und erkennt die Gründe für eine Disqualifikation an.
- Zur Disqualifikation führt insbesondere: der Start ohne Startnummer, der Start ohne BibTag-System, fehlende Zwischenzeiten bei der Zeitmessung, das Unkenntlichmachen, Abdecken oder Abreißen der Sponsorenlogos an der offiziellen Startnummer, die Überschreitung des vorgegebenen Zeitlimits (Bruttozeit), das Verlassen und/oder Abkürzen der Strecke, die Unterschreitung des vorgegebenen Alters, Starten im falschen Startblock (Kontrolle über die Zeitmessung). Dem Teilnehmer ist bekannt, dass er disqualifiziert und für das folgende Jahr gesperrt wird, wenn er die Startnummer und/oder den BibTag-System unberechtigt an eine andere Person weitergibt ohne dass eine offizielle Ummeldung innerhalb der offiziellen Frist stattgefunden hat.
- Des Weiteren gelten die in §2 (1) genannten Bedingungen für eine Disqualifizierung.
(Stand der Teilnahmebedingungen: 04.07.2024)